Warum man diesen ungewöhnlichen Weg der Unterstützung wählt?
Dafür gibt es viele Gründe. Allen gemeinsam ist der Wille, dass unser Engagement für Tiere noch lange
anhält. Und auch dem großen Wunsch nach Sicherheit, dass das eigene Vermögen verantwortungsvoll eingesetzt wird, wird auf diese Weise Genüge
getan. Es ist eine Möglichkeit, notleidenden Tieren zu helfen und ihnen ein besseres Leben zu ermöglichen. Denn was noch lange nach uns erhalten
bleibt, sind unsere Ideale und Werte.
Mit einem Testament stellen Sie sicher, dass Ihr Vermögen in Ihrem Sinne eingesetzt wird. Sie können Ihre Familie absichern und gleichzeitig Ideen und
Projekte unterstützen, die Ihnen am Herzen liegen.
Warum überhaupt ein Testament?
Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, genau festzulegen, wer Ihren Nachlass erhalten soll. Ohne ein Testament
tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.
Gesetzliche Erben sind Blutsverwandte, Ehegatten und eingetragene Lebenspartner. Auch nichteheliche und adoptierte Kinder sind gesetzliche Erben. Grundsätzlich aber erben die nächsten Angehörigen
immer zuerst. Sind jedoch keine Erben vorhanden, erbt der Staat.
Mit einem Testament bestimmen Sie selbst, wem Sie etwas vererben möchten. Lediglich das so genannte Pflichtteil setzt Ihnen Grenzen.
So können Sie beispielsweise auch gemeinnützige Organisationen als Erbe oder Miterbe einsetzen.Lediglich das so genannte Pflichtteil setzt Ihnen Grenzen.
Bitte beachten Sie dabei folgendes:
• Das Testament muss handschriftlich geschrieben sein.
• Das Testament muss Angaben Ort und Datum der Niederschrift enthalten.
• Das Testament muss mit dem Vor- sowie Familiennamen unterschrieben sein.
Hierbei gibt es zwei unterschiedliche Verfahrensweisen: Das privatschriftliche und das öffentliche Testament. Den Unterschied erklären wir Ihnen hier:
Gemeinnützige Organisationen als
Nachlassempfänger
Wenn Sie einer gemeinnützigen Organisation etwas vererben möchten, können Sie dies in Ihrem Testament entsprechend festhalten.
So können Sie zum Beispiel verfügen, dass Sunnydays for Animals e.V. als Erbe für eine bestimmte Geldsumme oder
einen bestimmten Vermögensgegenstand, wie z.B. eine Immobilie, eine Lebensversicherung etc. aus Ihrem Nachlass erhalten soll.
Wichtig ist hierbei die genaue Bezeichnung (welches Sparbuch, Nummer der Lebens- versicherung, Adresse der Immobilie etc.).
Beispiel:
Dem gemeinnützigen Tierschutzverein Sunnydays for Animals eV., Doverhahn 2, 41836 Hückelhoven, vermache ich aus meinem Vermögen 10.000 Euro.
Die Erben sind dann verpflichtet, den Betrag bei Fälligkeit an die Organisation auszuzahlen. Mit Hilfe
von Testamentsspenden haben wir die Möglichkeit, Tierschutzprojekte langfristig zu planen und die Hilfe für die Tiere auch zukünftig sicherzustellen.
Für uns als Nachlassempfänger wiederum ist es eine unabdingbare Pflicht, die uns anvertrauten Mittel sorgfältig nach Ihrem Willen einzusetzen.
Alle gemeinnnützigen Organisationen sind von der Erbschaftssteuer befreit.
Wenn Sie eine gemeinnützige Organisation wie Sunnydays for Animals e.V. als Erben einsetzen,
werden also keine Steuern abgezogen; das heißt:
Ihr Erbe kommt direkt und ohne Abzug den Tieren zugute.