Ihr Erbe für Tiere


Warum man diesen ungewöhnlichen Weg der Unterstützung wählt?

Dafür  gibt  es viele  Gründe.  Allen  gemeinsam  ist  der  Wille,  dass  unser  Engagement  für  Tiere  noch lange  anhält.  Und  auch  dem  großen  Wunsch  nach  Sicherheit, dass das eigene Vermögen verantwortungsvoll  eingesetzt wird, wird auf diese Weise Genüge getan.  Es ist eine Möglichkeit, notleidenden Tieren zu helfen und ihnen  ein  besseres  Leben  zu  ermöglichen.  Denn  was noch lange nach uns erhalten bleibt, sind unsere Ideale und Werte.

Mit  einem  Testament  stellen  Sie  sicher,  dass  Ihr Vermögen in Ihrem Sinne eingesetzt wird. Sie können Ihre Familie absichern und gleichzeitig Ideen und Projekte unterstützen, die Ihnen am Herzen liegen.


In Deutschland haben Tiere kein Erbrecht
In Deutschland haben Tiere kein Erbrecht

Warum überhaupt ein Testament?


Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, genau festzulegen, wer Ihren Nachlass erhalten soll. Ohne ein Testament tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.

Gesetzliche Erben sind Blutsverwandte, Ehegatten und eingetragene Lebenspartner. Auch nichteheliche und adoptierte Kinder sind gesetzliche Erben. Grundsätzlich aber erben die nächsten Angehörigen immer zuerst. Sind jedoch keine Erben vorhanden, erbt der Staat.

Mit einem Testament bestimmen Sie selbst, wem Sie etwas vererben möchten. Lediglich das so genannte Pflichtteil setzt Ihnen Grenzen.

 

So können Sie beispielsweise auch gemeinnützige Organisationen als Erbe oder Miterbe einsetzen.Lediglich das so genannte Pflichtteil setzt Ihnen Grenzen. 


Bitte beachten Sie dabei folgendes:

•   Das Testament muss handschriftlich geschrieben sein.
•   Das Testament muss Angaben Ort und Datum der Niederschrift enthalten.
•   Das Te
stament muss mit dem Vor- sowie Familiennamen unterschrieben sein.

 

Hierbei gibt es zwei unterschiedliche Verfahrensweisen: Das privatschriftliche und das öffentliche Testament. Den Unterschied erklären wir Ihnen hier:


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Das privatschriftliche und das öffentliche Testament
Privat-öffentliches Testament.pdf
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Gemeinnützige Organisationen als Nachlassempfänger

Wenn  Sie  einer  gemeinnützigen  Organisation  etwas vererben möchten, können Sie dies in Ihrem Testament entsprechend  festhalten. 

So  können  Sie  zum  Beispiel verfügen,  dass  Sunnydays for Animals e.V. als  Erbe  für  eine  bestimmte  Geldsumme  oder  einen  bestimmten Vermögensgegenstand,  wie  z.B.  eine  Immobilie, eine Lebensversicherung etc. aus Ihrem Nachlass erhalten soll.

Wichtig ist hierbei die genaue Bezeichnung (welches Sparbuch, Nummer der Lebens- versicherung, Adresse der Immobilie etc.).

 

Beispiel:

 

Dem gemeinnützigen Tierschutzverein Sunnydays for Animals eV., Doverhahn 2, 41836 Hückelhoven, vermache ich aus meinem Vermögen 10.000 Euro.


 

Die Erben sind dann verpflichtet, den Betrag bei Fälligkeit an die Organisation auszuzahlen. Mit Hilfe von Testamentsspenden haben wir die Möglichkeit, Tierschutzprojekte langfristig zu planen und die Hilfe für die Tiere auch zukünftig sicherzustellen.

Für uns als Nachlassempfänger wiederum ist es eine unabdingbare Pflicht, die uns anvertrauten Mittel sorgfältig nach Ihrem Willen einzusetzen.

Alle gemeinnnützigen Organisationen sind von der Erbschaftssteuer befreit. 


Wenn Sie eine gemeinnützige Organisation wie Sunnydays for Animals e.V.  als Erben einsetzen, werden also keine Steuern abgezogen; das heißt:

Ihr Erbe kommt direkt und ohne Abzug den Tieren zugute.