Österreichische Tierschutzvereine werden handlungsunfähig!

Es ist das Grauen schlechthin!

 

Man stelle sich das vor: Jahrelang engagieren sich Tierschützer in aller Welt für Tiere ohne Lobby, sie helfen Straßentieren und versuchen, ein Zuhause für sie zu finden. Oder aber sie werden - ebenso wie wir - von Privatpersonen um Hilfe gebeten, dürfen dies aber letztentlich nicht mehr! Wo soll das alles noch hin führen? Ganz besonders betrifft dies nun aktuell die Kolleginnen und Kollegen in Österreich!


Eigentlich war es zunächst gegen illegale Tierhändler gedacht: Wer künftig privat eine Anzeige für ein Tier auf einer Online-Plattform veröffentlicht, macht sich laut neuem Tierschutzgesetz strafbar. Außer es handelt sich um ein Tierheim. So wollte man den illegalen und qualvollen Welpen- und Babykatzenhandel im Internet stoppen. Nun darf ein Verein nicht einmal mehr nach dem Tod eines Tierbesitzers helfen, dem Tier einen neuen Platz zu suchen. Auch Amtstierärzte und Tierrettung wandten sich bisher oft an Vereine, wenn Tiere unterzubringen waren.

 

Was gut gemeint war, entpuppt sich nun als Katastrophe. Denn ab dem 01.07.2017 müssen Facebook und auch alle anderen Marktplätze und Plattformen im Internet sämtliche Tierschutzvereine sperren, die versuchen, ihre hunderte "Pflegekinder" zu vermitteln. Sie dürfen nicht einmal mehr Flyer aufhängen. Was sollen Sie nun mit diesen machen? Sie sitzen auf Pflegestellen und warten darauf, dass ein eigenes Zuhause für sie gefunden wird. Aber wie, wenn man sie nicht "anbieten" darf?

 

Das neue Tierschutzgesetz hält fest, „dass das öffentliche Feilhalten, Feil- oder Anbieten zum Kauf oder zur Abgabe von Tieren im Internet verboten ist“.

 

Die Vereine werden handlungsunfähig! Denn wohin sollen sie mit den vielen Tieren, die sie (noch) in ihrer Obhut haben und wie soll zukünftig den Tieren geholfen werden, die Hilfe brauchen? Dort wie hier sind die Tierheim ständig voll bzw. überfüllt, weshalb es ja eben diese vielen Vereine gibt, die ehrenamtlich, also in ihrer Freizeit, helfen woll(t)en.

 

Künftig müssen die Vereine und Pflegestellen hilfesuchende Menschen mit gefundenen, kranken, heimatlosen Tieren an Tierheime weiterschicken - die ohnehin schon jetzt restlos überfüllt sind. Genau dieses Schicksal wollte man den Tieren ja durch Pflegestellen ersparen!

 

Das neue Gesetz in Kurzform

• Vereine, die kein Tierheim in Österreich betreiben, dürfen ihre Schützlinge nicht mehr im Internet anbieten. Die Tierschutzorganisationen benötigen eine Betriebsstätte und ausreichend qualifiziertes Personal, um weiterhin inserieren zu dürfen.

 

• Pflegestellen dürfen nur über einen Verein mit Tierheim inserieren. Pflegestellen müssen darüber hinaus einen eigenen, leicht zu reinigenden Quarantäneraum mit mindestens 15 m² vorweisen können. Und nein: Ein Badezimmer kommt dafür nicht in Frage.

 

• Ein Vertragstierarzt muss innerhalb von 48 Stunden die Gesundheit des Tiers bestätigen. (Wer jemals einen Hausbesuch vom Tierarzt hatte, weiß, wie hoch die Kosten sind).

 

 

Es geht darum, dass auch Vereine eine Betriebsstätte mit unerfüllbaren Auflagen - verfliester, isolierter Quarantänestation - gründen und anmelden müssen und einen erforderlichen Kurs um rund 600 Euro besuchen müssen, um dann irgendwann vielleicht eine Genehmigung zu bekommen.

 

Unsere Kolleginnen und Kollegen in Österreich brauchen nun unsere Hilfe!

 

Es gibt im Internet eine Petition, die nicht nur von Österreichern unterzeichnet werden können. Also helft bitte mit, dass dieses Gesetz, das so fern von jedem vernünftigen Denken liegt und fernab ins Mittelalter gehört, wieder geändert wird:

 

Zur Petition geht es hier:  >>> weiter lesen <<<

 

 

Vielen Dank für Eure Unterstützung!