Herzlichen Glückwunsch!

Sibel und Angelika haben es nun auch geschafft:

 

Sibel hat nun ebenfalls den Sachkundenachweis nach § 11 Tierschutzgesetz bestanden.

 

Angelika folgte mit der offiziellen türkischen Bestätigung (ähnlich wie unser § 11), die besagt, dass sie in der Türkei als anerkannte Tierschutzhelferin tätig ist.

 

Herzlichen Glückwunsch von uns allen an die Beiden!